Wirtschaftsstrafrecht und Compliance-Beratung

Lange Zeit stiefmütterlich behandelt hat sich infolge zahlreicher Aufsehen erregender Wirtschaftsstrafverfahren das Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht als neues Rechtsgebiet herausgebildet. Wirtschaftskriminalität (white collar crime) wurde früher kaum verfolgt und noch weniger bestraft; heute ermitteln spezialisierte Staatsanwälte in einer unübersehbaren Zahl an Fällen von Untreue, Betrug, Korruption, Förderungsmissbrauch, Geldwäscherei, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung, Umweltstrafrecht und Computerdelikten. Vertretung und Beratung in Wirtschaftsstrafcausen erfordert einen neuen Typus von Rechtsanwalt, der Prozesserfahrung mit strafrechtlicher und wirtschaftlicher Kompetenz vereint.

 

Vertretung von Unternehmen und Individuen in Wirtschaftsstrafverfahren und Finanzstrafverfahren

Wirtschaftsstrafverfahren unterscheiden sich von herkömmlichen Strafverfahren. Schon im Ermittlungsverfahren kann auf den Gang des Strafverfahrens Einfluss genommen werden, da die Staatsanwaltschaft auf unternehmensinterne Erhebungen und externe Experten angewiesen ist. Während des oft langwierigen Ermittlungsverfahrens ist bereits die wesentliche Prozessstrategie festzulegen, ob mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet oder Ermittlungsmaßnahmen verhindert werden sollen. Das Ziel ist, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu vermeiden und eine Anklageerhebung zu verhindern.

Bei Hausdurchsuchungen ist eine unverzügliche Intervention erforderlich. Auch in anderen Verfahrenssituationen ist eine individuelle Beratung und Vorbereitung, etwa auf Vernehmungen vor Polizei und Staatsanwaltschaft, unverzichtbar.

Das öffentliche Interesse zwingt zum überlegten Umgang mit Presse und Öffentlichkeit. Auch wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht allgemein bekannt wurde, muss unverzüglich über die Kommunikationsstrategie entschieden werden; unter Umständen kann es sinnvoll sein, sogar selbst und proaktiv die Öffentlichkeit zu informieren, um durch richtige Krisenkommunikation den Schaden für das Unternehmen gering zu halten.

Die Interessen des Beschuldigten stehen nicht immer mit denen des Unternehmens, das nicht nur am Pranger der Öffentlichkeit steht, sondern oft auch mit auf der Anklagebank sitzt in Einklang. Die Rechtsordnung behandelt das Unternehmen als Täter (Verbandsverantwortlichkeit) und Opfer zugleich. Wesentlich ist daher, durch unternehmensinterne Ermittlungen den Sachverhalt zu erheben. Erfahrene Unternehmensanwälte wissen, die richtigen Fragen zu stellen und dabei auch arbeits- und strafrechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Kaum eine Fall ohne internationale Dimensionen: Längst sind die Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend organisiert. Erfolgreiche Vertretung wird durch unser Netzwerk an Partnerkanzleien im In- und Ausland ermöglicht, mit denen wir eng für die Verteidigung, aber auch die Verfolgung von Assets zusammenarbeiten.

Im Laufe der Ermittlungen sammeln sich Tausende und Abertausende von Aktenseiten, die ohne technische Hilfsmittel nicht gemanagt werden können. Im Hauptverfahren muss jede noch so kleine Information, die über Freispruch oder Verurteilung entscheiden kann, jederzeit parat sein.

Wir

  • verteidigen Einzelpersonen in strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Wirtschafts- und Finanzstrafdelikten;
  • vertreten Unternehmen als Beteiligte und Opfer von Wirtschaftsdelikten;
  • entwickeln Strategien zur Krisenkommunikation;
  • intervenieren bei Hausdurchsuchungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen.

 

Strafrechtliche Präventionsberatung und Compliance

Compliance bedeutet, unternehmensinterne Abläufe so zu organisieren, dass rechtswidriges Verhalten und die damit zusammenhängenden Haftungsfragen vermieden werden. Kriminelle Handlungen von Organen und Mitarbeitern insbesondere im Bereich von Bestechung und Korruption, Betrug und Förderungsmissbrauch, Umweltschädigung und Geldwäsche können sowohl strafrechtliche als auch haftungsrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen. Entscheidungsträger haben daher die Pflicht, alles vorzukehren, wodurch derartiges Fehlverhalten vermieden werden kann.

Compliance-Beratung hat den Abläufen Ihres Unternehmens zu folgen und sprengt längst nationale Dimensionen. Durch internationale Zusammenarbeit und Kenntnis auch ausländischer Rechtsordnungen können wir auch auf grenzüberschreitende Fragen eingehen.

Compliance-Maßnahmen betreffen die Vermeidung von

  • zivilrechtlichen Ersatzpflichten des Unternehmens,
  • strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens (Verbandsverantwortlichkeit),
  • Rufschädigungen des Unternehmens, die über die rechtliche Verantwotlichkeit hinauslehnen,
  • solchen Mehraufwänden, die sich durch zivil- und strafrechtliche Untersuchungen im Unternehmen ergeben.

Wir

  • analysieren strafrechtliches und haftungsrechtliches Risikopotenzial;
  • entwickeln mit unseren Klienten maßgeschneiderte Compliance-Lösungen und Verhaltenskodizes;
  • beraten und schulen Mitarbeiter.

 

Downloads

  • Die Selbstanzeige im Finanzstrafrecht: Grenzüberschreitende Probleme der Stiftungsbesteuerung zwischen Österreich und Liechtenstein, Vortrag am 29.10.2012 (pdf-Download)
  • Neuerungen im Korruptionsstrafrecht, Vortrag am 8.5.2013 zu den Voralberger Tagen 2013, Seminar des Präsidenten des OLG Innsbruck und der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter (6.-8.5.2013, Bezau, Hotel Post) (pdf-Download)

 

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