Schutz vor Nachahmung und vor unlauterem Verhalten von Wettbewerbern
Innovationen und Ideen unterscheiden Ihr Unternehmen von Ihren Mitbewerbern. Für Ihren wirtschaftlichen Erfolg muss dieses geistige Eigentum vor Nachahmung und widerrechtlicher Nutzung geschützt werden. Diesem Zweck dient der gewerbliche Rechtsschutz, der Schutz von Marken (Kennzeichen), Mustern (Designs), Gebrauchsmustern und Patenten (Erfindungen). Den gewerblichen Schutzrechten verwandt ist das Urheberrecht, durch welches Werke der Literatur und der Kunst (Werkschutz) geschützt werden, die geistige Schöpfungen des Urhebers sind. Sie alle bilden den geschlossenen Kreis der sogenannten Immaterialgüterrechte.
Wichtigste Rechtsgebiete des Immaterialgüterrechts:
- Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz)
- Markenrecht (Markenschutzgesetz, Gemeinschaftsmarkenverordnung)
- Patentrecht (Patentgesetz) und Gebrauchsmusterrecht (Gebrauchsmustergesetz)
- Designschutz, Geschmacksmusterschutz (Musterschutzgesetz, Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
Erwerb von Immaterialgüterrechten
Während die gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs) in der Regel erst durch Registrierung und Eintragung in ein Register entstehen, erlangen Werke des Urheberrechts bereits durch die Schöpfung durch den Urheber ihre Existenz. Da der Schutz geistigen Eigentums auf ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für abschließend aufgezählte Immaterialgüterrechte beruht („numerus clausus“ der Immaterialgüterrechte), ist der auch Schutzbereich auf das jeweilige Gebiet, in dem die gesetzliche Regelung gilt, (Territorialitätsprinzip) beschränkt. Durch internationale Abkommen und Organisationen kann die Wirkung jedoch weit über nationale Grenzen hinaus erstreckt werden.
Aufgrund ihrer enormen wirtschaftlichen Bedeutung stieg die Anzahl der eingetragenen Marken in jüngster Zeit stark an. Immer schwieriger wurde es daher, die Eintragung einer gültigen und kennzeichnungskräftigen Marke zu erlangen. Wir unterstützen Sie professionell beim Erwerb und der Eintragung ihrer Marke.
Unsere markenrechtlichen Dienstleistungen umfassen insbesondere Markenrecherchen und Markenregistrierungen von
- nationalen österreichischen Marken (österreichisches Patentamt)
- Gemeinschaftsmarken (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)
- internationalen Marken (Schutzrechtserstreckung über das System von Madrid bei der WIPO)
Vertragliche Vereinbarungen
Immaterialgüterrechte stellen reale wirtschaftliche Werte dar. Sie können daher wie körperliche Sachen verkauft, verpfändet, lizensiert und anderweitig verwertet werden.
Wir verfassen und errichten unter anderem
- Patent- und Markenüberlassungsverträge
- Lizenzverträge
- Werknutzungsvereinbarungen
- Verpfändungsverträge
Schutz geistigen Eigentums
Anders als körperliche Sachen können Immaterialgüterrechte rasch und nahezu kostenlos vervielfältigt und kopiert werden. Neben Geheimhaltung kann daher effektiver Schutz nur durch die Rechtsordnung gewährleistet werden, indem sie dem Inhaber die erforderlichen Mittel in die Hand gibt, um Verletzungen seines geistigen Eigentums sanktionieren zu können.
Zivilrechtlich können Unterlassungsansprüche rasch durch gerichtliche einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Daneben können Verletzer auch auf Beseitigung und Zahlung von Schadenersatz, angemessenem Entgelt oder Herausgabe des Gewinns in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kann die Verletzung auch durch Urteilsveröffentlichung bekannt gemacht werden. Überdies wird das geistige Eigentum auch durch strafrechtliche Sanktionen (Privatanklagedelikte) geschützt.
Produktpiraterie bezeichnet die gewerbsmäßige Fälschung und das Herstellen von Plagiaten und Raubkopien von geschützten Produkten und Marken. Zollbehörden spielen bei der Bekämpfung der Produktpiraterie eine wesentliche Rolle, werden in der Regel jedoch nur auf Antrag des Rechtsinhabers tätig. Beschlagnahmte Waren können nach einem vereinfachten Verfahren vernichtet werden.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind
- Produktpirateriegesetz
- Produktpiraterieverordnung (EG) des Rates
- Produktpiraterieverordnung (EG) der Kommission
Zunehmend missbrauchen Rechtsinhaber jedoch auch ihre Rechtstellung. Durch massenhafte Abmahnungen etwa werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mit dem Ziel verfolgt, sich ein unangemessenes Einkommen zu schaffen. Marken werden zum Zweck erworben, um Konkurrenten zu behindern. Um derartige unberechtigte Ansprüchen Abwehren zu können, ist guter Rat und Kenntnis der Verteidigungsmittel erforderlich.
Wettbewerbsrecht
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schützt die Freiheit des Wettbewerbs und die Erhaltung fairer Marktbedingungen. Es ist dem Immaterialgüterrecht eng verwandt: So haben sich viele Schutzbereiche erst aus dem Wettbewerbsrecht entwickelt oder sind – wie beispielsweise der Schutz von Unternehmenskennzeichen und Geschäftsausstattungen – auch heute noch wettbewerbsrechtlich geschützt.
Die Versuchung ist groß, sich durch unlautere oder irreführende Geschäftspraktiken einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Wenn sich Mitbewerber derartiger Wettbewerbspraktiken bedienen, setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch und nützen alle rechtlichen Möglichkeiten, um diese Praktiken unverzüglich – etwa durch einstweilige Verfügung – abzustellen.
Kartellrecht
Wie das Wettbewerbsrecht dient auch das Kartellrecht dazu, einen fairen Leistungswettbewerb zu ermöglichen. Während das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb jedoch dem einzelnen die Mittel in die Hand gibt, um Fairness im Wettbewerb durchzusetzen, vertraut das Kartellrecht hauptsächlich auf öffentliche Durchsetzung durch Aufsicht und Kontrolle von Unternehmen und Verhaltenweisen.
Die Kartellbehörden (in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde, auf europäischer Ebene die Europäische Kommission)
- verhindern Bildung und Missbrauch von Kartellen (das sind Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmern, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken),
- üben die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen aus, damit deren Verhaltensweisen Konkurrenten, Lieferanten und Abnehmer nicht behindern oder ausbeuten und
- kontrollieren Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionskontrolle), also Vorgänge, durch die Unternehmen verbunden werden und ihre allenfalls ihre Marktmacht erhöhen.
In unserer Beratungspraxis sind kartellrechtliche Vorschriften regelmäßig bei Vereinbarungen zwischen Unternehmen, wie Vertriebsvereinbarungen und Kooperationsverträgen, zu berücksichtigen. Im Fall von Unternehmenstransaktionen und Umgründungen sind bei Erreichen bestimmter Größenkriterien Zusammenschlusskontrollverfahren durchzuführen.
Downloads
- Der Markenrechtsstreit: Angriff und Verteidigung einer Marke, Vortrag am 06.12.2011 (pdf-Download)
- Kartellrecht, Vortrag am 19.10.2011 (pdf-Download)
- Patenrecht und verwandte Schutzrechte, Vortrag am 17.04.2009 (pdf-Download)
Weiterführende Informationen:
- Österreichisches Patentamt (http://www.patentamt.at/)
- Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (http://oami.europa.eu/)
- World Intellectual Property Organisation (http://www.wipo.int/)
- Bundeswettbewerbsbehörde (http://www.bwb.gv.at/)
- Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb (http://ec.europa.eu/competition/index_en.html)
- Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (http://www.schutzverband.at/)