Das Ehe- und Familienrecht greift in Ihre innersten Gefühle und Ihr privates Leben ein. Die ruhige Kompetenz unserer erfahrenen Rechtsanwälte an Ihrer Seite gibt Ihnen den Rückhalt und die Stärke, um ein Scheidungsverfahren einschließlich der damit zusammenhangenden Streitigkeiten über Unterhalt und Vermögensaufteilung oder ein Obsorgeverfahren erfolgreich durchzustehen.

Das Erb- und Verlassenschaftsrecht regelt die Vermögensnachfolge nach natürlichen Personen. Zu Lebzeiten unterstützen wir Sie bei der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Errichtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, Privatstiftungen, Ehe- oder Erbverträgen und Übergabe und Leibrentenverträgen. Für Familienunternehmen entwerfen wie Lösungen zum Erhalt wirtschaftlicher Werte und zur Regelung der Nachfolge im Unternehmen. Wir beraten Sie in Erbschaftsfragen und vertreten Sie in Erbschafts- und Pflichtteilsprozessen.