Gegenstand des Bank- und Kapitalmarktrechts sind alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb der Kreditinstitute ergeben. Umfasst sind sowohl die privaten Rechtsverhältnisse in Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen (insbesondere Kreditgewährung und Finanzierungen einschließlich der Kreditsicherheiten, Geldanlage und Anlegerhaftung, Finanztransaktionen) als auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit Aufsicht und Regulierung der Banken und des Wertpapiermarktes.

Wir vertreten Kreditinstitute insbesondere beim Inkasso und der Betreibung offener Forderungen, bei der Durchsetzung von Kreditsicherheiten sowie in Haftungsprozessen. Beratungsleistungen erbringen wir unter anderem im Bankenaufsichtsrecht. Ferner errichten wir Kredit- und Darlehensverträge sowie Verpfändungs-, Zessions- und sonstige Sicherungsvereinbarungen.

Bankkunden vertreten wir vor allem in Anlegerhaftungsprozessen und in Auseinandersetzung um Kredite und Kreditsicherheiten wie Hypotheken und Bürgschaften.