Die Einholung einer Rechtsauskunft steht nahezu immer am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit. Auf Grundlage des anzuwendenden Rechts ist die weitere Vorgehensweise festzulegen. Wir sagen Ihnen dabei offen unsere Meinung und scheuen auch nicht davor zurück, Sie mit unangenehmen Wahrheiten zu konfrontieren.

Soweit erforderlich erstellen wir ausführliche und wissenschaftlich fundierte Rechtsgutachten, um auch in Zweifelsfällen Handlungsempfehlungen geben zu können.

Rechtsberatend stehen wir bei der Begleitung von Projekten und Prozessen zur Seite.